Seit der Partie gegen Linz am Dienstag gilt bei Heimspielen der Rotjacken wieder die „Zwei-G“-Regel (geimpft/genesen), ein gültiger, negativer PCR-Test ist für den Hallenzutritt nicht mehr nötig. Voraussichtlich mit Inkrafttreten ab 12. Februar und in der Folge auch mit 19. Februar wird der Gesetzgeber zwei weitere Lockerungsschritte verordnen, die inhaltlich zwar bereits in groben Zügen skizziert wurden, in deren Zusammenhang jedoch noch keine verbindlichen Verordnungen in schriftlicher Form verlautbart wurden.
Für das Heimspiel gegen den HCB Südtirol am Freitag (19.30 Uhr) gelten die exakt gleichen Zutrittsbestimmungen wie bei der Begegnung mit Linz am Dienstag. Auch beim Duell mit dem HC Pustertal Wölfe am Sonntag (17.30 Uhr) werden hinsichtlich des Hallenzutritts unveränderte Bestimmungen in Kraft sein, allerdings darf bei diesem Spiel dann erstmals wieder die komplette Sitzplatz-Kapazität der Stadthalle ausgenutzt werden. Damit können bis zu 2.715 KAC-Fans auf den Tribünen Platz nehmen. Stehplätze werden für diese Begegnung nicht aufgelegt, da aktuell wie beschrieben noch kein definitiver Verordnungstext vorliegt und die bislang veröffentlichten Informationen zu den Lockerungen ab 12. Februar noch zu großen Interpretationsspielraum zulassen.
Per 19. Februar – also hinsichtlich des Spielkalenders des EC-KAC ab der Heimpartie gegen den HC Orli Znojmo am 22. Februar – sollte dann entsprechend der bisher vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz veröffentlichten Informationen der nächste Lockerungsschritt in Form des Wechsels von „Zwei-G“- zur „Drei-G-Regel“ (geimpft/genesen/getestet) erfolgen.
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